ÖBA (örtliche Bauaufsicht) laut WKO

 

  • Bauüberwachung und Koordination
  • Termin- und Kostenverfolgung
  • Qualitätskontrolle
  • Rechnungsprüfung
  • Bearbeitung von Mehr- und Minderkostenforderungen
  • Übernahme und Abnahme von Projekten
  • Mängelfeststellung und -bearbeitung
  • Dokumentation
  • Sonstige Teilleistungen wie z.B. Bauführerübernahme, etc.