Begleitende Kontrolle
Bei der begleitenden Kontrolle erfolgt eine interne Beratung des Bauherrn im Zusammenhang mit zu treffenden Bauherrnentscheidungen und die Aufbereitung von Entscheidungsgrundlagen. Die begleitende Kontrolle prüft als quasi unabhängige Kontrollinstanz das Bauvorhaben und die:
- Projektentwicklungsunterlagen
- Planung
- Ausschreibung
- Vergabe
- Ausführung und
- Abrechnung
im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit, architektonische Gestaltung und funktionelle Angemessenheit.