Begleitende Kontrolle

 

Bei der begleitenden Kontrolle erfolgt  eine interne Beratung des Bauherrn im Zusammenhang mit zu treffenden Bauherrnentscheidungen und die Aufbereitung von Entscheidungsgrundlagen. Die begleitende Kontrolle prüft als quasi unabhängige Kontrollinstanz das Bauvorhaben und die:

  • Projektentwicklungsunterlagen
  • Planung
  • Ausschreibung
  • Vergabe
  • Ausführung und
  • Abrechnung

im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit, architektonische Gestaltung und funktionelle Angemessenheit.